§ 1 Geltungsbereich
(1.) Die Firma ITKrebs GmbH & Co. KG ( im folgenden Auftragnehmer genannt ) erbringt
ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner
( im folgenden Kunde genannt ) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der
Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2.) Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer
erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des
Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift
im Rahmen eines Software- oder Dienstleistungsvertrages, das er in zumutbarer
Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine
Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
gültige Vertragsgrundlage an.
(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
dem Kunden per Email an die Email-Adresse des vereinbarten Ansprechpartners
des Kunden mitgeteilt ebenfalls zeigt der Auftragnehmer soweit vorgesehen
im Login-Bereich der Software entsprechende Änderungen der AGB zeitnah
an. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer
die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert.
Der Auftragnehmer weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.
Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird
die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
(4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer
und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
§
2 Allgemeines
(1.) Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden, entsprechend den Bedingungen
dieses Vertrages, eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung
der von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Software.
(2.) Verträge über die Erstellung, Pflege und Nutzung der Software
sind eigenständig, und unabhängig von evtl. gleichzeitig abgeschlossenen
Verträgen über die Lieferung und Betreuung von Hardware. Zu
erstellende Software ist an die Mitwirkung des Kunden gebunden, Hardwarelieferungen
werden eigenständig erfüllt.
(3.) Nutzungsverträge gelten für 12 Monate, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, und verlängern sich automatisch um ein weiteres
Jahr, wenn sie nicht vorher mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der
Vertragszeit gekündigt wurden. Die Lizenz, der Nutzungszeitraum und
ein evtl. eingeschlossener Servicevertrag enden automatisch mit dem Nutzungsvertrag.
(4.) Für Nicht-Standard-Software erarbeitet der Kunde bei Vertragsabschluß
mit dem Auftragnehmer eine Anforderungs- und Tätigkeitsanalyse mit
Programmvorgabe, die Bestandteil dieses Vertrages wird. Darüber hinaus
stellt der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Erstellung der Software erforderlichen
Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen der Vorgabe,
der Organisation und Programme bedürfen der schriftlichen Zustimmung
des Auftragnehmers. Mehraufwand kann, soweit nicht gesondert schriftlich
vereinbart, nur gegen Berechnung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, lückenhafte
Informationen frei auszulegen. Hardware, Betriebs- und Compilersoftware,
die nicht von dem Auftragnehmer geliefert wurden, werden vom Kunden kostenlos
gestellt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unvollständig
nach, oder hat die zur Verfügung gestellte Hard- oder Software abwicklungshemmende
Mängel, so ist der Auftragnehmer, nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist, zum Vertragsrücktritt oder zur Nachberechnung des zusätzlichen
Zeitaufwandes berechtigt.
(5.) Die Bereitstellung der Software erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Kunden. Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst
eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann
der Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung
einer angemessenen Nachfrist geltend machen. Sofern sich im Rahmen der
Bereitstellung kundenindividuelle Änderungen/Erweiterung der Software
ergeben, so werden diese Änderungen/Erweiterungen sofern nicht schriftlich
anders vereinbart zusätzlich zur allgemeinen Installationspauschale
berechnet.
§
3 Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte
(1.) Die Software, insbesondere Sourcecodes, Organisations-, Dokumentations-
und Einweisungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern
im Softwarevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
und unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung der Software durch den Kunden
erfolgt ausschließlich in dem bei Vertragsabschluß vorgesehenen
Rahmen, eine Weitergabe oder Mehrfachverwendung durch den Kunden ausserhalb
des vertraglich festgelegten Rahmen ist untersagt. Erhält der Kunde
aufgrund evtl. rechtlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder eine unerlaubte
Aneignung den Zugriff auf die Sourcen und/oder Organisationsunterlagen,
so wird als Ausgleich ein Betrag von 50 % des Softwarepreises bei Individualsoftware
und 500 % bei Standardsoftware (bezogen auf 24 Monate Nutzungsverträge)
fällig, ohne daß daraus ein Vertriebs- oder Weitergaberecht
entsteht. Unabhängig davon bleiben die Nutzung und Unterlagen bis
zur vollständigen Bezahlung vorbehaltlich der Freischaltung des Auftragnehmers.
(2.) Der Kunde verpflichtet sich, keinen anderen, als den vom Auftragnehmer
beauftragten oder autorisierten Personen Zugang zu den Unterlagen, Eingriffe
oder Erweiterungen der Standardsoftware zu gestatten. Hierzu gehört
auch die außerdienstliche Betreuung durch Mitarbeiter oder ehemalige
Mitarbeiter des Auftragnehmers.
(3.) Der Kunde erkennt die Rechte Dritter für die vom Auftragnehmer
gelieferte oder verwendete Fremdlizenzsoftware an und verpflichtet sich
auf Wunsch zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen. Dies gilt
insbesondere bei der Nutzung von Telekommunikationselementen der Software.
(4.) Der Verstoß gegen die Bestimmungen des Absatz 2. führt
zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche und Terminzusagen,
berechtigt den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung
dieses Vertrages, zur Entfernung des gelieferten Betriebssystems oder
der Software aus der Hardware des Kunden und zur Schadenersatzforderung
in Mindesthöhe gemäß Abs. 1.
§ 4 Preise und
Zahlungsbedingungen
(1.) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die gesetzliche
Mehrwertsteuer erhoben. Übersteigt die Leistung für die Erstellung,
Pflege und Nutzung der Software die vereinbarten Preise um mehr als 20
%, so ist der Auftragnehmer berechtigt,
unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwands ein neues Preisangebot
vorzulegen. Wird dieses Angebot durch den Kunden nicht angenommen, so
steht dem Auftragnehmer. ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, von
dem sie mit dem Tage der Ablehnung des Angebotes, oder ab der 6. Woche
nach Ausfertigung des Angebotes Gebrauch machen kann.
(2.) Alle Zahlungen sind ohne Abzug wie folgt fällig: 100 % nach
Aktivierung der Standardsoftware, sofern nicht anders vereinbart erfolgt
vom Auftragnehmer eine Quartalsrechnung zum Anfang eines Quartals. Bei Sonderprogrammierungen
über 5.000 EUR Auftragswert. 30% nach 7 Tagen bei der Entwicklung/Anpassung
von individuellen Wünschen des Auftraggebers. 70% nach Abnahme durch
den Auftraggeber. Basis für die Abnahme ist eine grundsätzliche
Nutzungsmöglichkeit der individuellen Anpassung. Werden Abnahmen
mehr als 4 Wochen durch Störungen verzögert, die der Kunde zu
vertreten hat, so ist zum jeweiligen Abnahmetermin die Hälfte der
entsprechenden Rate vom Kunden zu leisten.
(3.) Stundensätze für Individualprogrammierungen können
mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftragnehmer angepasst werden. Der
Kunde erhält bei einer Erhöhung von mehr als 10 % ein außerordentliches
Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung.
(4.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-,
Ergänzungs- und Nachbesserungs- wünschen des Kunden.
(5.) Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zur Leistungsunterbrechung
oder Einstellung.
(6.) Eine jährliche Erhöhung der Nettopreise im Rahmen der offiziellen Inflationsrate gemäss Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) ist durch den Auftragnehmer möglich.
§ 5 Gewährleistung
und Haftung
(1.) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß nach dem
Stand der Technik Fehler in Hard- und Software, insbesondere in komplexen
Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt
nicht ausgeschlossen werden können. Insbesondere sind die Vertragsparteien
darüber einig, dass der Auftragnehmer Optimierungen und Erweiterungen
der Software zeitnah dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, sofern
diese bei einem Pilotkunden oder Basistestsystem erfolgreich getestet
wurde. Reproduzierbare Fehler in der vom Auftragnehmer erstellten Software,
werden innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen (typisch 48 Stunden) ab
Lieferung der Software, nach schriftlicher, reproduzierbarer Spezifizierung
durch den Kunden in einer angemessenen Frist beseitigt, oder durch Lieferung
einer Ausweichlösung korrigiert. Fehler in der vom Auftragnehmer
gelieferten Fremdsoftware oder in Fremdbasisprodukten für Auftragnehmer
- Software, werden im Rahmen der Gewährleistung des Fremdlieferanten
beseitigt.
(2.) Der Kunde hat ein Recht auf Wandlung oder Minderung, sofern ihm weitere
Nachbesserungsversuche nicht mehr zuzumuten sind und die Software grundsätzlich
nicht nutzbar ist.
(3.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(4.) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung und Gewährleistung
für die Korrektheit der Daten des Auftragnehmers. Insbesondere übernimmt
der Auftragnehmer keine Haftung für die Kommunikation mit anderen
Datenquellen oder Dienstanbietern. Dies betrifft insbesondere den Import
und Konvertierung von Daten aus Programmen des Kunden zur Übernahme
von Daten in die Software des Auftragnehmers, ebenso den Export und Konvertierung
von Daten für andere Dienstanbieter z.B. KFZ-Internetbörsen. Ebenso ist
es je nach Entwicklungsstand möglich, dass auf externe Quellen zugegriffen wird um
zusätzliche Informationen zu ermöglichen.
Der Auftragnehmer hat hierrauf keinen Einfluss und die Verfügbarkeit ist daher nicht
dauerhaft sichergestellt. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Produktpflege ggf. bestehende
Informationen, Darstellungen weiter entwickeln oder ggf. entfernen oder gegebenenfalls
zu einem neuen Zusatzprodukt ggf. kostenpflichtig ausbauen.
Im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle prüft der Auftragnehmer
die Schnittstellen evtl. externer Programme.
Ebenfalls kann der Auftragnehmer auf Änderungen oder Konvertierungsänderungen
durch den Auftraggeber
hingewiesen werden. Der Auftragnehmer wird bei Kenntnis einer Änderung/Ergänzung
der Schnittstellen dies im Rahmen von Produktupdates einbinden, sofern
es sich um allgemeine Änderungen/Ergänzungen handelt.
(5.) Der Auftragnehmer sichert die Datenbank-Daten des Auftraggebers in
regelmäßigen Abständen sofern diese auf einem Server des
Auftragnehmers abgelegt sind. Ebenfalls sind sowohl Anwendung als auch
Datenbank mittels Passwort geschützt. Diese Daten werden dem Auftraggeber
sofern für seine Arbeit mit der zur Verfügung gestellt Software
notwendig zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt
keine Haftung für den Fall, dass der Auftraggeber die Vertraulichkeit
der Zugangsdaten nicht sicherstellt.
(6.) Die Software wird dem Auftraggeber in der Regel mittels Internetzugang
auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer
geht von einer Verfügbarkeit von 99% durch Nutzung ausgewiesener
Hardware und Nutzung eines leistungsfähigen Rechenzentrums im Jahresmittel
aus. Ebenfalls ist es möglich, dass bestimmte Komponenten auf Auftraggeber
Seite installiert werden müssen um diese ebenfalls zu nutzen, welche
eventuell einer Einrichtung vor Ort bedürfen.
(7.) Zugangsdaten welcher der Auftragnehmer benötigt um Daten mit
externe Dienstanbieter z.B. Autbörsen auszutauschen werden
durch dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und bei Änderung
durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Aktualisierung mitgeteilt.
Diese Daten werden durch den Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben.
Ebenfalls werden diese Daten nach Vertragsende gelöscht. Der Auftragnehmer
ist sofern nicht anders vereinbart, bei Änderungen der Zugangsdaten
zu Autobörsen diese ggf. direkt bei der Autobörse im Namen des
Auftragsgebers diese abzufragen und im System aktiv zu erneuern.
§
6 Sonstiges
(1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers und die
vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Software als Referenz
nach Rücksprache mit dem Auftraggeber anzugeben und damit zu werben.
(2.) Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen
nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren
Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Programm-/Lizenzpreises
zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(3.) Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen,
wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte
des Kunden sind ausgeschlossen.
(4.) Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden
eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. Neben laufenden Stichprobenkontrollen
der verarbeiteten Daten und täglicher Sicherung sind zusätzliche
Wochen- und Monatsdatensicherungen eventueller Fotos durchzuführen.
(5.) Der Kunde ist damit einverstanden, daß, im Rahmen dieses Vertrages,
Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte (i.d.R. gefiltert) weitergegeben
werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
beim Kunden, ist dieser selbst verantwortlich.
(6.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.
(7.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- oder Urkundenprozess.
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
(8.) Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es
sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche
Vereinbarungen sind ungültig.
(9.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden
diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit
des Vertrages wird dadurch nicht berührt.
Freistellungsklausel:
Wir übernehmen keine Haftung für die übermittelten Inhalte
(Texte, Preise, Bildmaterial) insbesondere bei Verstössen gegen Gesetze
oder sittenwidrige Inhalte. Die Haftung hierfür liegt ausschliesslich
beim Kunden und dessen Mitarbeiter.