Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
(1.) Die Firma ITKrebs GmbH & Co. KG ( im folgenden Auftragnehmer genannt ) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner ( im folgenden Kunde genannt ) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2.) Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Software- oder Dienstleistungsvertrages, das er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.
(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Email an die Email-Adresse des vereinbarten Ansprechpartners des Kunden mitgeteilt ebenfalls zeigt der Auftragnehmer soweit vorgesehen im Login-Bereich der Software entsprechende Änderungen der AGB zeitnah an. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
(4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

§ 2 Allgemeines
(1.) Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden, entsprechend den Bedingungen dieses Vertrages, eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Software.
(2.) Verträge über die Erstellung, Pflege und Nutzung der Software sind eigenständig, und unabhängig von evtl. gleichzeitig abgeschlossenen Verträgen über die Lieferung und Betreuung von Hardware. Zu erstellende Software ist an die Mitwirkung des Kunden gebunden, Hardwarelieferungen werden eigenständig erfüllt.
(3.) Nutzungsverträge gelten für 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht vorher mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragszeit gekündigt wurden. Die Lizenz, der Nutzungszeitraum und ein evtl. eingeschlossener Servicevertrag enden automatisch mit dem Nutzungsvertrag.
(4.) Für Nicht-Standard-Software erarbeitet der Kunde bei Vertragsabschluß mit dem Auftragnehmer eine Anforderungs- und Tätigkeitsanalyse mit Programmvorgabe, die Bestandteil dieses Vertrages wird. Darüber hinaus stellt der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Erstellung der Software erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen der Vorgabe, der Organisation und Programme bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Mehraufwand kann, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, nur gegen Berechnung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, lückenhafte
Informationen frei auszulegen. Hardware, Betriebs- und Compilersoftware, die nicht von dem Auftragnehmer geliefert wurden, werden vom Kunden kostenlos gestellt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unvollständig nach, oder hat die zur Verfügung gestellte Hard- oder Software abwicklungshemmende Mängel, so ist der Auftragnehmer, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, zum Vertragsrücktritt oder zur Nachberechnung des zusätzlichen Zeitaufwandes berechtigt.
(5.) Die Bereitstellung der Software erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen. Sofern sich im Rahmen der Bereitstellung kundenindividuelle Änderungen/Erweiterung der Software ergeben, so werden diese Änderungen/Erweiterungen sofern nicht schriftlich anders vereinbart zusätzlich zur allgemeinen Installationspauschale berechnet.

§ 3 Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte
(1.) Die Software, insbesondere Sourcecodes, Organisations-, Dokumentations- und Einweisungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern im Softwarevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, und unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung der Software durch den Kunden erfolgt ausschließlich in dem bei Vertragsabschluß vorgesehenen Rahmen, eine Weitergabe oder Mehrfachverwendung durch den Kunden ausserhalb des vertraglich festgelegten Rahmen ist untersagt. Erhält der Kunde aufgrund evtl. rechtlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder eine unerlaubte Aneignung den Zugriff auf die Sourcen und/oder Organisationsunterlagen, so wird als Ausgleich ein Betrag von 50 % des Softwarepreises bei Individualsoftware und 500 % bei Standardsoftware (bezogen auf 24 Monate Nutzungsverträge) fällig, ohne daß daraus ein Vertriebs- oder Weitergaberecht entsteht. Unabhängig davon bleiben die Nutzung und Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung vorbehaltlich der Freischaltung des Auftragnehmers.

(2.) Der Kunde verpflichtet sich, keinen anderen, als den vom Auftragnehmer beauftragten oder autorisierten Personen Zugang zu den Unterlagen, Eingriffe oder Erweiterungen der Standardsoftware zu gestatten. Hierzu gehört auch die außerdienstliche Betreuung durch Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter des Auftragnehmers.
(3.) Der Kunde erkennt die Rechte Dritter für die vom Auftragnehmer gelieferte oder verwendete Fremdlizenzsoftware an und verpflichtet sich auf Wunsch zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von Telekommunikationselementen der Software.
(4.) Der Verstoß gegen die Bestimmungen des Absatz 2. führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche und Terminzusagen, berechtigt den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages, zur Entfernung des gelieferten Betriebssystems oder der Software aus der Hardware des Kunden und zur Schadenersatzforderung in Mindesthöhe gemäß Abs. 1.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1.) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Übersteigt die Leistung für die Erstellung, Pflege und Nutzung der Software die vereinbarten Preise um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt,
unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwands ein neues Preisangebot vorzulegen. Wird dieses Angebot durch den Kunden nicht angenommen, so steht dem Auftragnehmer. ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, von dem sie mit dem Tage der Ablehnung des Angebotes, oder ab der 6. Woche nach Ausfertigung des Angebotes Gebrauch machen kann.
(2.) Alle Zahlungen sind ohne Abzug wie folgt fällig: 100 % nach Aktivierung der Standardsoftware, sofern nicht anders vereinbart erfolgt vom Auftragnehmer eine Quartalsrechnung zum Anfang eines Quartals. Bei Sonderprogrammierungen über 5.000 EUR Auftragswert. 30% nach 7 Tagen bei der Entwicklung/Anpassung von individuellen Wünschen des Auftraggebers. 70% nach Abnahme durch den Auftraggeber. Basis für die Abnahme ist eine grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit der individuellen Anpassung. Werden Abnahmen mehr als 4 Wochen durch Störungen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so ist zum jeweiligen Abnahmetermin die Hälfte der entsprechenden Rate vom Kunden zu leisten.
(3.) Stundensätze für Individualprogrammierungen können mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftragnehmer angepasst werden. Der Kunde erhält bei einer Erhöhung von mehr als 10 % ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung.
(4.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungs- wünschen des Kunden.
(5.) Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung.
(6.) Eine jährliche Erhöhung der Nettopreise im Rahmen der offiziellen Inflationsrate gemäss Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) ist durch den Auftragnehmer möglich.

§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1.) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Hard- und Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Insbesondere sind die Vertragsparteien darüber einig, dass der Auftragnehmer Optimierungen und Erweiterungen der Software zeitnah dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, sofern diese bei einem Pilotkunden oder Basistestsystem erfolgreich getestet wurde. Reproduzierbare Fehler in der vom Auftragnehmer erstellten Software, werden innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen (typisch 48 Stunden) ab Lieferung der Software, nach schriftlicher, reproduzierbarer Spezifizierung durch den Kunden in einer angemessenen Frist beseitigt, oder durch Lieferung einer Ausweichlösung korrigiert. Fehler in der vom Auftragnehmer gelieferten Fremdsoftware oder in Fremdbasisprodukten für Auftragnehmer - Software, werden im Rahmen der Gewährleistung des Fremdlieferanten beseitigt.
(2.) Der Kunde hat ein Recht auf Wandlung oder Minderung, sofern ihm weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zuzumuten sind und die Software grundsätzlich nicht nutzbar ist.
(3.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(4.) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Korrektheit der Daten des Auftragnehmers. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Kommunikation mit anderen Datenquellen oder Dienstanbietern. Dies betrifft insbesondere den Import und Konvertierung von Daten aus Programmen des Kunden zur Übernahme von Daten in die Software des Auftragnehmers, ebenso den Export und Konvertierung von Daten für andere Dienstanbieter z.B. KFZ-Internetbörsen. Ebenso ist es je nach Entwicklungsstand möglich, dass auf externe Quellen zugegriffen wird um zusätzliche Informationen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer hat hierrauf keinen Einfluss und die Verfügbarkeit ist daher nicht dauerhaft sichergestellt. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Produktpflege ggf. bestehende Informationen, Darstellungen weiter entwickeln oder ggf. entfernen oder gegebenenfalls zu einem neuen Zusatzprodukt ggf. kostenpflichtig ausbauen.
Im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle prüft der Auftragnehmer die Schnittstellen evtl. externer Programme.
Ebenfalls kann der Auftragnehmer auf Änderungen oder Konvertierungsänderungen durch den Auftraggeber
hingewiesen werden. Der Auftragnehmer wird bei Kenntnis einer Änderung/Ergänzung der Schnittstellen dies im Rahmen von Produktupdates einbinden, sofern es sich um allgemeine Änderungen/Ergänzungen handelt.
(5.) Der Auftragnehmer sichert die Datenbank-Daten des Auftraggebers in regelmäßigen Abständen sofern diese auf einem Server des Auftragnehmers abgelegt sind. Ebenfalls sind sowohl Anwendung als auch Datenbank mittels Passwort geschützt. Diese Daten werden dem Auftraggeber sofern für seine Arbeit mit der zur Verfügung gestellt Software notwendig zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Fall, dass der Auftraggeber die Vertraulichkeit der Zugangsdaten nicht sicherstellt.
(6.) Die Software wird dem Auftraggeber in der Regel mittels Internetzugang auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer geht von einer Verfügbarkeit von 99% durch Nutzung ausgewiesener Hardware und Nutzung eines leistungsfähigen Rechenzentrums im Jahresmittel aus. Ebenfalls ist es möglich, dass bestimmte Komponenten auf Auftraggeber Seite installiert werden müssen um diese ebenfalls zu nutzen, welche eventuell einer Einrichtung vor Ort bedürfen.
(7.) Zugangsdaten welcher der Auftragnehmer benötigt um Daten mit externe Dienstanbieter z.B. Autbörsen auszutauschen werden
durch dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und bei Änderung durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Aktualisierung mitgeteilt. Diese Daten werden durch den Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben. Ebenfalls werden diese Daten nach Vertragsende gelöscht. Der Auftragnehmer ist sofern nicht anders vereinbart, bei Änderungen der Zugangsdaten zu Autobörsen diese ggf. direkt bei der Autobörse im Namen des Auftragsgebers diese abzufragen und im System aktiv zu erneuern.

§ 6 Sonstiges
(1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers und die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Software als Referenz nach Rücksprache mit dem Auftraggeber anzugeben und damit zu werben.
(2.) Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Programm-/Lizenzpreises zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(3.) Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(4.) Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. Neben laufenden Stichprobenkontrollen der verarbeiteten Daten und täglicher Sicherung sind zusätzliche Wochen- und Monatsdatensicherungen eventueller Fotos durchzuführen.
(5.) Der Kunde ist damit einverstanden, daß, im Rahmen dieses Vertrages, Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte (i.d.R. gefiltert) weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden, ist dieser selbst verantwortlich.
(6.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.
(7.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- oder Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
(8.) Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
(9.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht berührt.

Freistellungsklausel:

Wir übernehmen keine Haftung für die übermittelten Inhalte (Texte, Preise, Bildmaterial) insbesondere bei Verstössen gegen Gesetze oder sittenwidrige Inhalte. Die Haftung hierfür liegt ausschliesslich beim Kunden und dessen Mitarbeiter.